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Montag, 3. April 2023

Infostand
Energiewende statt AKW-Laufzeitverlängerung

Infostand Energiewende statt AKW-Laufzeitverlängerung - Foto: Klaus Schramm - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Auch wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, daß der Bundestag das Atom-Gesetz vor dem 15. April nochmals ändert, besteht die Gefahr, daß der Betrieb der drei Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim und Isar in den kommenden Monaten wieder aufgenommen wird. Abgeschaltet ist nicht stillgelegt!

Erst dann, wenn betriebsrelevante Teile eines Atomkraftwerks ausgebaut worden sind, ist einigermaßen sicher, daß es nicht wieder hochgefahren wird. Nicht umsonst fordern interessierte Kreise seit Wochen, die drei Atomkraftwerke in der Reserve zu belassen, anstatt sie zurückzubauen.

Auch das Vielfach zur Beschwichtigung eingesetzte Argument, es seien ja keine Brennelemente mehr bestellt worden und deren Lieferung dauere normalerweise über ein Jahr, ist nicht stichhaltig. Die Anti-Atom-Gruppe Freiburg hat schon im vergangenen Dezember darauf hingewiesen, daß es durchaus möglich ist, das Atom-Gesetz so zu ändern, daß die Genehmigung zum Leistungsbetrieb nicht erlischt - auch dann nicht, wenn die AKW vorübergehend vom Netz sind. Dann können auch noch im Mai oder Juni neue Brennelemente geordert werden und die Atomkraftwerke gehen - mit entsprechender zeitlicher Verzögerung - wieder in Betrieb. Auch die sarkastische Anmerkung, ein "Wohltäter der Menschheit" wie etwa Warren Buffett könne längst Brennelemente für die deutschen AKW gelagert haben, ohne daß dies die Bundesregierung offiziell wissen müßte, hat ihren realen Hintergrund...

Die Anti-Atom-Gruppe Freiburg warnte auch bei ihrer heutigen Mahnwache, daß es voreilig wäre, am 15. April einen deutschen Atomausstieg zu feiern. So wird seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Ampel-Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz der Ausbau der erneuerbaren Energien noch rigoroser gebremst als in den vorangegangenen 16 Jahren unter Kanzlerin Angela Merkel. Dies ist ein deutliches Indiz, daß es bei der AKW-Laufzeitverlängerung vor allem darum geht, die Energiewende abzuwürgen.

Am 4. Januar 2023 wurde das sogenannten Wasserhaushaltsgesetz geändert und dort hineingeschrieben, daß schwimmende Photovoltaik-Anlagen Anlagen nicht mehr als 15 Prozent der Gewässerfläche bedecken dürfen und mindestens 40 Meter vom Ufer entfernt sein müssen. Damit wird die Nutzung von Photovoltaik etwa auf Baggerseen massiv eingeschränkt.

Gleichgültig welcher parteipolitischen Couleur sind die MinisterInnen der Ampel-Regierung ebenso wie jene der vorangegangenen "schwarz-roten" Regierung lediglich ErfüllungsgehilfInnen der Energiewirtschaft. Auch wenn sich die großen Strom-Konzerne in den vergangenen Jahren mit öffentlichen Äußerungen zur Atomenergie zurück gehalten haben, gilt nach wie vor: Sie sind durch die Energiewende in ihrer Existenz bedroht.

Der Pionier der erneuerbaren Energien, Hermann Scheer, hat im Jahr 2005 - fünf Jahre vor seinem Tod - vorhergesagt, daß der Widerstand des "atomar-fossilen Energiesystems" dann am heftigsten wird, wenn die Entscheidung auf der Kippe steht. Mittlerweile liegt der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei knapp unter 50 Prozent. Hermann Scheer befürchtete, daß diese Kräfte auch dann weiter zu blockieren versuchen, wenn sie genau wissen, daß sie nicht mehr gewinnen können. Ihnen ist unsere Zukunft gleichgültig, ähnlich wie einem Junkie, der von der tägliche Heroin-Spritze abhängig ist. Hermann Scheer warnte davor, daß wir den Zeitpunkt verpassen. Wenn wir nicht rechtzeitig eine 100-prozentige Versorgung durch erneuerbare Energien realisieren, besteht die akute Gefahr, daß "der bevorstehende Untergang des etablierten Energiesystems die Gesellschaft mit in den Abgrund reißt".

Hier noch zwei Fotos:

Infostand Energiewende statt AKW-Laufzeitverlängerung - Foto: Klaus Schramm - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0

Infostand Energiewende statt AKW-Laufzeitverlängerung - Foto: Klaus Schramm - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0