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Mittwoch, 28. August 24

Der BUND zum 10-Mikro-Sievert-Konzept:
"Pseudo-wissenschaftliches Phantasie-Produkt"

Geigerzähler - Foto: Boffy b - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Die Umwelt-Organisation 'Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland' (BUND) hat anläßlich des unmittelbar bevorstehenden Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Kassel nochmals unzweideutig darauf hingewiesen, daß es sich beim 10-Mikro-Sievert-Konzept um ein "pseudo-wissenschaftliches Phantasie-Produkt" handelt. Dennoch wird auf dieser Grundlage in Deutschland die Freigabe von Atommüll zugelassen. So darf etwa radioaktiv kontaminierter Bauschutt aus dem Abriß von Atomkraftwerken auf oberirdischen Müll-Deponien verteilt werden.

Nach Erkenntnissen des BUND wurde das 10-Mikro-Sievert-Konzept von einer Firma erstellt, die für die Atomwirtschaft arbeitet. Dem BUND wurde im Jahr 2016 eine Kopie zugespielt. Dieser Text ist nie offiziell veröffentlicht worden. Die Bundesregierung übernahm das 10-Mikro-Sievert-Konzept ungeprüft.

An erster Stelle ist festzuhalten: Die Strahlendosis - physikalisch: "Energie-Dosis" - wird in Gray gemessen. 1 Gray = 1 J/kg. Sievert ist keine physikalische Einheit, sondern ein pseudo-wissenschaftliches Phantasie-Produkt. Die Umwelt-Organisation BUND kritisiert, daß es im 10-Mikro-Sievert-Konzept aus dem Jahr 2004 viele intransparente Annahmen und willkürlich gesetzte Voraussetzungen gibt. Computer-Programme wurden mit den Annahmen und Faktoren aus dem 10-Mikro-Sievert-Konzept geschrieben, lieferten aber völlig verschiedene Ergebnisse für die Strahlenbelastung aus den Abriß-Materialien, der die Bevölkerung ausgesetzt würde.

Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit hatte im Jahr 2020 ebenfalls Unterschiede in den Berechnungsmodellen gefunden, die nicht erklärbar oder herleitbar sind. Außerdem hatten Gutachten der Firma Brenk und des TÜV Nord über das Abriß-Material aus dem AKW Stade, das auf der Deponie Käseburg (Unterweser) landen sollte, völlig unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich der Strahlenbelastung geliefert.

Laut BUND ist daher ein verläßlicher Strahlenschutz mit dem 10-Mikro-Sievert-Konzept nicht gewährleistet. Deshalb fordert der BUND spezielle Deponien für den schwach-radioaktiven Abriß-Müll aus Atomkraftwerken. Es müsse ausgeschlossen werden, daß Abriß-Müll beispielsweise des AKW Biblis auf der Hausmülldeponie Büttelborn abgekippt oder daß Abriß-Materialien per Recycling in Alltagsgegenständen verteilt werden.