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Mittwoch, 16. November 2022

Radioaktiver Abriß-Müll auf Deponie Büttelborn?
Widerstand vor Ort

Strahlende Deponie - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Da sich ausnahmslos alle Deponiebetreiber in Hessen weigern, den radioaktiv belasteten Abriß-Müll des im Jahr 2011 stillgelegten AKW Biblis anzunehmen, droht eine Zwangs-Belieferung. Keine von 260 angefragten Deponien in ganz Deutschland war freiwillig bereit, den Abriß-Müll anzunehmen. Das von der pseudo-grünen Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid geführte Regierungspräsidium Darmstadt hat angekündigt, die Deponie Büttelborn im Kreis Groß-Gerau zur Annahme zu verpflichten.

Wieder einmal gibt es Ärger wegen freigegebenem, aber radioaktiv belastetem Bauschutt aus dem Abriß von deutschen Atomkraftwerken. Grundlage für die Freigabe ist das aus wissenschaftlicher Sicht unhaltbare "10-Micro-Sievert-Konzept". Nicht nur in Hessen, sondern auch in Baden-Württemberg und in Norddeutschland wehren sich Bürgerinitiativen vor Ort - nicht selten unterstützt von bodenständigen LandrätInnen. Thomas Will, Landrat des Kreises Groß-Gerau, hat bereits angekündigt zu klagen, falls es zu einer Zwangs-Zuweisung des radioaktiv belastetem Bauschutts nach Büttelborn komme. Der Bürgerinitiative 'Büttelborn 21' und allen, die sich gegen die drohende Zwangs-Zuweisung wehren, versprach er "die volle Unterstützung des Kreises".

In Hessen geht es aktuell um rund 3.200 Tonnen radioaktiv belasteten Bauschutt aus dem Abriß des AKW Biblis. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Beton, aber auch Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik. Seit Langem ist bekannt, daß es in Atomkraftwerken infolge der radioaktiven Bestrahlung innerhalb des Betons zur Umwandlung von chemischen Elementen, insbesondere Stickstoff, in radioaktive Isotope kommen kann. Stickstoff kann sich dabei in den Beta-Strahler C-14 umwandeln - Halbwertszeit: 5.700 Jahre. Stickstoff gelangt in der Regel mit Verbrennungsrückständen in den Zement. Radioaktiver Kohlenstoff C-14 kann durch Atmung inkorporiert werden.

Formal kommt es in Hessen zunächst einmal zu einer sogenannten Anhörung. Als zuständige Genehmigungsbehörde gibt das Regierungspräsidium Darmstadt ab dem 16.11. der SAVAG Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH als Betreiberin der Deponie Büttelborn, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) und der RWE Nuclear GmbH als Abfallerzeugerin Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Angeblich wird der zur Freigabe vorgesehene Abriß-Müll nach einem detailliert vorgegebenen technischen Verfahren hinsichtlich Strahlungsexposition untersucht. Ausgeblendet bleibt hierbei jedoch, daß Alpha-Strahler wie etwa Plutonium und Beta-Strahler wie C-14 nicht detektiert werden können, wenn sie in Beton oder in Stahl eingeschlossen sind. Wenn dann an der Oberfläche des Abriß-Materials Radioaktivitäts-Werte gemessen werden, die aufgrund fragwürdiger Abschätzungen erwarten lassen, daß der Schwellenwert von 10 Micro-Siefert pro Jahr unterschritten würde, wird dieser Abriß-Müll freigegeben und aus dem Atomrecht entlassen. Dies heißt in der Praxis, daß radioaktiv kontaminierter Müll beispielsweise oberflächennah auf Deponien abgelagert werden darf. Die Gefährdung der Bevölkerung wird dabei als "sicherer Entsorgungsweg" deklariert.

Öffentlich angekündigt wurde nun eine Veranstaltung des hessischen "Umwelt"-Ministeriums - unter Führung der pseudo-grünen Ministerin Priska Hinz - und des Regierungspräsidiums Darmstadt. Alle BürgerInnen aus Büttelborn sind für Dienstag, 22. November 2022, um 18 Uhr zu einer "Bürgerinformationsveranstaltung" eingeladen. Ort: Volkshalle Büttelborn, Mainzer Straße 85, 64572 Büttelborn. Es soll "über das Verfahren aufgeklärt und Fragen beantwortet werden".

Die BI 'Büttelborn 21' hat bereits angekündigt, bei einer Entscheidung für Büttelborn als Lagerort für den radioaktiv belasteten Abriß-Müll bis zur höchsten Instanz klagen zu wollen. BI-Sprecher Armin Hanus sagte, die Klage werde unter anderem im Einvernehmen mit dem Landrat und dem Bürgermeister eingereicht.