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Mittwoch, 6. März 2024

Bundesregierung bricht Klimaschutzgesetz

Robert Habeck, grün oder schwarz? - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Die Ampel-Bundes­regierung legte am 4. März Revision gegen ein wichtiges Klimaurteil ein. Mit diesem Urteil des Ober­verwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2023 wurde sie dazu verpflichtet, sich an das geltende Klimaschutzgesetz zu halten - also das, was sie 2021 versprach, auch zu tun. Offensichtlich jedoch betrachtet die Ampel-Regierung es als ihre Aufgabe, den Klimaschutz zu sabotieren. Sie legte nun Revision gegen das Urteil ein.

Das derzeit geltende Klimaschutzgesetz legt in § 8 (1) eine Maßnahme fest, die bei Nichteinhaltung der Emissions-Reduktionsziele durchgeführt werden muß:
"Weisen die Emissionsdaten (…) eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das (…) zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen (…) ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt."

Diese konkrete Regelung wird von der Ampel-Bundesregierung offensichtlich bewußt mißachtet. Das Bundesverkehrsministerium unter Minister Volker Wissing hat bereits im Jahr 2021 die gesetzlich vorgeschriebene Emissions-Obergrenze in seinem Bereich um 2 Millionen Tonnen an Treibhausgasen überschritten. Wissing legte daraufhin im Juli 2022 zwar das vorgeschriebene "Sofortprogramm" vor. Dieses war jedoch offensichtlich darauf ausgelegt, die vorgegebenen Ziele nicht erreichen zu können.

In Kommentaren wurde das "Sofortprogramm" des Bundes­verkehrsministeriums als "unzureichend" und als "Arbeitsverweigerung" bewertet. Der laut Klimaschutzgesetz zuständige ExpertInnen-Rat urteilte, das Programm sei "schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch". Tatsächlich zeigten dann die Sektor-Emissionszahlen für 2022, daß die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebene Obergrenze um diesmal 9 Millionen Tonnen CO2 an Treibhausgasen überschritten worden war.

Das Verkehrsministerium setzte im Einvernehmen mit der gesamten Bundesregierung die Sabotage fort: 2023 wurde gar kein "Sofortprogramm" mehr vorgelegt. Die Bundesregierung hatte bereits 2022 die von den betroffenen Ministerien vorgelegten Sofortprogramme nicht beschlossen, wie das Klimaschutzgesetz es verlangte, sondern ein sogenanntes sektor-übergreifendes "Klimaschutzprogramm 2023" vorgelegt, das die Einzel-Ressorts aus der Verantwortung entließ und längere Zeiträume für die Nachbesserung einführte. Die Regierung erklärte auch, daß sie das Klimaschutzgesetz in diesem Sinne verändern, also abschwächen wolle. Gegen die Mißachtung des – immerhin ja noch geltenden – Klimaschutzgesetzes klagten der BUND und die Deutsche Umwelthilfe. Sie bekamen am 30. November 2023 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg recht.

Es ist bemerkenswert, daß das Oberverwaltungsgericht urteilen muß, daß sich die Bundesregierung an ein bestehendes Gesetz zu halten hat. Und ebenfalls bemerkenswert ist es, daß die Regierung auch dieses Urteil nicht zum Anlaß nimmt, das Klimaschutzgesetz einzuhalten.

Anfang März 2024 legte die Ampel-Regierung nun Revision gegen das OVG-Urteil ein. Daraufhin erklärte Remo Klinger, Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, einen simplen juristischen Grundsatz: "Die Einlegung der Revision bedeutet nicht, daß man von der Befolgung geltenden Rechts entbunden ist."


Kommentar

Es ist jedoch fraglich, ob die Bundesregierung daraus Konsequenzen zieht. Denn in den vergangenen beiden Jahren hat diese Regierung die Erfahrung gemacht, daß eine Mehrheit der Bevölkerung die Sabotage am Klimaschutz nicht zur Kenntnis nimmt und weiterhin am Glauben festhält, die Regierung werde das, was sie im Wahljahr 2021 versprochen hatte, auch tun.