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Mittwoch, 25. Januar 2012

Anti-Atom-Gruppe klagt gegen die Stadt Freiburg:
"Grundrechte dürfen nicht beliebig eingeschränkt werden"

Montags-Atom-Protest, 2011 - Foto: Thomas Rosa - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Pressemitteilung

In der vergangenen Woche hat die Anti-Atom-Gruppe Freiburg gegen die Auflagen der Montags-Atom-Proteste beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht.

Bis zum Dezember 2011 haben sich Atomkraftgegnerinnen und -gegner zum Montags-Atom-Protest in der Freiburger Innenstadt versammelt. Die wöchentlichen Demonstrationen hat die Anti-Atom-Gruppe seit November 2010 beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet. Etliche Auflagen des Amts, wie etwa das Verbot von Trommeln, das Megaphon nur zu Ordnungsdurchsagen zu benutzen und die Sicht auf die Geschäftsanlieger nicht zu beeinträchtigen, erachtet die Anti-Atom-Gruppe als rechtswidrig.

Bei der Klage beruft sich die Anti-Atom-Gruppe, vertreten durch Rechtsanwältin Katja Barth, auf die Versammlungsfreiheit. „Es ist absurd zu behaupten, dass der Einsatz eines handelsüblichen Megaphons und das Trommeln auf Blechbüchsen die öffentliche Sicherheit gefährden“, so Klaus Schramm von der Anti-Atom-Gruppe, „von den Montags-Atom-Protesten ging niemals eine Gefahr aus.“

Die mangelnde Akzeptanz von Trommeln bei der Stadt Freiburg ist mit der Beschlagnahme von Instrumenten der Samba-Gruppe Sambasta im Rahmen der Proteste beim Deutsch-Französischen Gipfel im Dezember 2010 bekannt geworden. In diesem Zusammenhang vermuten die KlägerInnen eine andere Motivation hinter den Auflagen. „Von den Behörden werden politisch aktive Gruppen unter Androhung von Repressionen in ihrer Versammlungsfreiheit Stück für Stück eingeschränkt,“ erläutert Elke Brandes von der Anti-Atom-Gruppe.

Auch die Auflage, dass Schaufenster frei gehalten werden müssen, mutet den Anti-Atom-AktivistInnen grotesk an. Gruppenmitglied Ingo Falk kritisiert: „Während die ungehinderte Konsumtätigkeit in der Innenstadt einen besonderen Schutz genießt, wird das Grundrecht der freien Meinungsäußerung mit Füßen getreten.“

Auch wenn der Montags-Atom-Protest in seiner bisherigen Form beendet wurde, hat sich die Anti-Atom-Gruppe dazu entschlossen, ein Gerichtsurteil in den Streitfragen herbei zu führen. „Wir werden diese Einschränkungen unserer Grundrechte nicht hinzunehmen,“ erklärt Klaus Schramm und führt weiter aus: „Wir sehen unseren Rechtsstreit auch als Beitrag im gemeinsamen Kampf mit anderen politischen Gruppen in Freiburg, die behördlichen Repressionen ausgesetzt sind, weil sie zu kritisch, zu laut, zu bunt – eben zu anders – auftreten.“